Gesetz zur Verbesserung der betrieblichen Altersversorgung
regelt Rechte und Pflichten von Arbeitgeber/Arbeitnehmern und definiert Durchführungswege
Digital.Rechtssicher.Konzernweit.
Digitale Verwaltung sämtlicher – auch nicht versicherungsförmiger – Altersversorgungen
01 · Rechtsrahmen
Aktuelle Gesetzesnovellen machen eine sofortige Prüfung bestehender Versorgungswerke unumgänglich. Arbeitgeber müssen ihre bAV-Prozesse rechtssicher aufstellen und nachweisbar dokumentieren, um Haftungsrisiken abzuwenden.
regelt Rechte und Pflichten von Arbeitgeber/Arbeitnehmern und definiert Durchführungswege
jährliche Informationspflicht bzgl. Anpassung 4 % BBG
↻ jährlich, fortlaufendregelt Schutz vor Diskriminierung und Ungleichbehandlung
regelt die Förderung der betrieblichen Altersversorgung
regelt wesentliche Arbeitsbedingungen, die dokumentiert werden müssen
Zweites BR-Stärkungsgesetz – weitet die Förderung aus und öffnet Tarifmodelle
jährliche Meldung der Gesamtvergütung (bar + alle Benefits) gem. EU-Richtlinie
Erweiterte Förderungen und die Öffnung von Tarifmodellen erfordern eine sofortige strategische Anpassung bestehender Versorgungswerke.
Entgelttransparenz endet nicht beim laufenden Monatsgehalt. Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie erfasst die gesamte Vergütung – einschließlich variabler Bestandteile, Sachleistungen, Benefits und ausdrücklich auch Betriebsrenten.
Damit müssen Unternehmen künftig nicht nur Gehälter/Entgelte, sondern auch bAV-Zusagen, Arbeitgeberbeiträge, Zuschüsse, Finanzierungsmodelle und Versorgungsniveaus strukturiert erfassen, vergleichbar machen und auf objektive, geschlechtsneutrale Kriterien zurückführen können.
Ein lückenloses, digitales Betriebsrentenmanagement wird dadurch zur praktischen Grundlage für Auskunfts-, Berichts- und Nachweispflichten.
Wo bAV-Daten fehlen, veraltet sind oder nur dezentral verwaltet werden, entsteht ein Transparenz- und Compliance-Risiko.
bAV-Schnellcheck starten02 · Haltung
Betriebliche Altersversorgung ist für Arbeitgeber kein „Versicherungsprodukt“, sondern ein strategisches Steuerungsthema: Haftung, Kosten, Prozesse, Governance, Kommunikation und Konzernfähigkeit entscheiden darüber, ob bAV entlastet oder dauerhaft bindet. Genau hier setzt unser Ansatz an.
Nicht im Sinne von „gegen“ Versicherer, sondern im Sinne einer klaren Rollenlogik: Versicherer und Versorgungsträger sind Anbieter im Markt. Wir sind die unabhängige Instanz, die Arbeitgeberinteressen strukturiert, priorisiert und umsetzbar macht.
In vielen bAV-Projekten verschwimmen Rollen: Beratung, Vermittlung, Produktpräferenzen und Provisionen erzeugen Zielkonflikte. Unser Ansatz ist anders – und bewusst klar.
Wir vertreten ausschließlich die Interessen des Arbeitgebers:
03 · Plattform
Entlastet HR & Payroll, minimiert Haftungsrisiken und senkt Verwaltungskosten um bis zu 40 %.
geringere Verwaltungskosten durch digitale bAV-Prozesse
04 · Selbsteinschätzung
Kreuzen Sie an, was in Ihrem Unternehmen bereits zutrifft. Ihre Angaben verlassen diese Seite nicht.
Jeder offene Punkt ist ein Prüfthema. Der bAV-Schnellcheck liefert in 3 Minuten eine erste Einschätzung – ohne Registrierung.
05 · Vorgehen
Abstimmung mit den zuständigen Kollegen im Unternehmen.
Datenerfassung über Portal.
Arbeitsrechtliche Vereinbarungen prüfen und anpassen (VO, BV und ggf. Tarifvertrag).
BU-Versorgungen prüfen und ggf. separat absichern.
Produktgeber prüfen und nach den Kriterien des AGs festlegen.
AN-Beratung organisieren (online oder persönliche Beratung).
VO = Versorgungsordnung · BV = Betriebsvereinbarung · BU = Berufsunfähigkeit · AG = Arbeitgeber · AN = Arbeitnehmer
06 · Ausgangslage
Gerade in Zeiten des demografischen Wandels ist die betriebliche Altersvorsorge immens wichtig – als Bestandteil moderner Vergütungsmodelle, um Fachkräfte zu binden bzw. zu gewinnen.
Geschäftsleitung, Human Resources, Payroll und Controlling bearbeiten zwar dasselbe Thema, aber oftmals isoliert voneinander.
Vertragsbedingungen und Inhalte sind nicht allen Beteiligten bekannt.
Verträge sind nicht systematisch oder einheitlich archiviert und verwaltet.
Die Entgeltabrechnung ist steuerlich oder sozialversicherungsrechtlich oft nicht korrekt.
Verwaltungs- und Steuerungsprozesse sind nicht optimiert, so werden z. B. Post-Merger-Prozesse meist manuell abgewickelt.
Unsystematisch gewachsene Bestände und Herangehensweisen führen zu Bewertungsfehlern, Haftungsrisiken und erschweren die Einhaltung der DSGVO.
Unterschiedliche oder fehlende Versorgungsordnungen, Betriebsvereinbarungen, Tarifverträge etc. erschweren die Verwaltung der Betriebsrenten im Unternehmen.
Über mich
Ich bin unabhängiger Berater und vertrete die Unternehmenssicht bei der Sanierung, Optimierung und Digitalisierung der Betriebsrentenversicherung.
Seit über 30 Jahren habe ich Erfahrung in EU-Ausschreibungen zu öffentlich-rechtlichen Versorgungen – von Beamtenversorgungen über VBL, ZVK bis KZVK und anderen.
Weil Erfahrung zählt.Mehr über mich
Nehmen Sie Kontakt auf
Dann sollten wir unbedingt ins Gespräch kommen!
© 2026 BetriebsRentenManagement.de