Die betriebliche Altersversorgung (bAV)
ist längst keine freiwillige Nebenleistung mehr, sondern harte Arbeitgeberpflicht.
Zwingender Handlungsbedarf:
Aktuelle Gesetzesnovellen machen eine sofortige Prüfung bestehender Versorgungswerke unumgänglich. Arbeitgeber müssen ihre bAV-Prozesse rechtssicher aufstellen und nachweisbar dokumentieren, um Haftungsrisiken abzuwenden.
Zweites BRSG (2025)
Erweiterte Förderungen und die Öffnung von Tarifmodellen erfordern eine sofortige strategische Anpassung bestehender Versorgungswerke.
Lohntransparenz & bAV: Betriebsrenten werden Teil der prüfbaren Gesamtvergütung (2025)
Entgelttransparenz endet nicht beim laufenden Monatsgehalt. Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie erfasst die gesamte Vergütung – einschließlich variabler Bestandteile, Sachleistungen, Benefits und ausdrücklich auch Betriebsrenten.
Damit müssen Unternehmen künftig nicht nur Gehälter/Entgelte, sondern auch bAV-Zusagen, Arbeitgeberbeiträge, Zuschüsse, Finanzierungsmodelle und Versorgungsniveaus strukturiert erfassen, vergleichbar machen und auf objektive, geschlechtsneutrale Kriterien zurückführen können.
Ein lückenloses, digitales Betriebsrentenmanagement wird dadurch zur praktischen Grundlage für Auskunfts-, Berichts- und Nachweispflichten.
Wo bAV-Daten fehlen, veraltet sind oder nur dezentral verwaltet werden, entsteht ein Transparenz- und Compliance-Risiko.
Arbeitgeberfokus in der bAV: Beratung ohne Produktagenda
Betriebliche Altersversorgung ist für Arbeitgeber kein „Versicherungsprodukt“, sondern ein strategisches Steuerungsthema: Haftung, Kosten, Prozesse, Governance, Kommunikation und Konzernfähigkeit entscheiden darüber, ob bAV entlastet oder dauerhaft bindet. Genau hier setzt unser Ansatz an.
Betriebsrentenmanagement steht konsequent auf der Arbeitgeberseite:
Nicht im Sinne von „gegen“ Versicherer, sondern im Sinne einer klaren Rollenlogik: Versicherer und Versorgungsträger sind Anbieter im Markt. Wir sind die unabhängige Instanz, die Arbeitgeberinteressen strukturiert, priorisiert und umsetzbar macht.
Zu Ihrer ersten Selbsteinschätzung
Steht Ihnen und Ihren Arbeitnehmern ein von Dritten unabhängiges digitales Portal zur Verfügung?
Können Beitragsveränderungen und Vertragsanpassungen digital verarbeitet werden?
Werden Hinweise der Produktgeber (z.B. Standmitteilungen) schon digital übermittelt?
Sind die Prozesse in der Entgeltabrechnung mit den Entgeltumwandlungen bereits vernetzt?
Zu Ihrer Sicherheit (Haftung)
Gibt es eine aktuelle Versorgungsordnung / Betriebsvereinbarung (jünger als 3 Jahre)?
Sind Zuschussregelungen BRSG-konform und Vereinbarungen vorhanden?
Sind die Betriebsrenten auf Haftungsrisiken geprüft?
Können Betriebsrenten-Altverträge der Rentner und Altzusagen ausgeschiedener Arbeitnehmer verwaltet werden?
Sind Gleichbehandlungs- grundsätze der Arbeitnehmer beachtet worden?
Allgemeiner Ablauf
Abstimmung mit den zuständigen Kollegen im Unternehmen.
Datenerfassung über Portal.
Arbeitsrechtliche Vereinbarungen prüfen und anpassen (VO, BV und ggf. Tarifvertrag).
BU-Versorgungen prüfen und ggf. separat absichern.
Produktgeber prüfen und nach den Kriterien des AGs festlegen.
AN-Beratung organisieren (online oder persönliche Beratung).
Gerade in Zeiten des demografischen Wandels ist die betriebliche Altersvorsorge immens wichtig – als Bestandteil moderner Vergütungsmodelle, um Fachkräfte zu binden bzw. zu gewinnen.
Doch oft weiß die eine Hand nicht, was die andere tut:
Geschäftsleitung, Human Ressources, Payroll und Controlling
bearbeiten zwar dasselbe Thema, aber oftmals isoliert voneinander.
