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Betriebsrenten­verwaltung (bAV) in eigener Hand.

  • Versicherungsförmige Zusagen
  • Nichtversicherungsförmige Zusagen
  • Direktzusagen
  • Treuhandkonten (CTA)
  • und weitere

Digital.Rechtssicher.Konzernweit.

bAV-Schnellcheck starten 3 Minuten · ohne Registrierung

Digitale Verwaltung sämtlicher – auch nicht versicherungsförmiger – Altersversorgungen

Alle Zusagearten
auf einer Plattform – versicherungsförmig wie nichtversicherungsförmig
bis zu 40 %
geringere Verwaltungskosten durch digitale bAV-Prozesse
Arbeitgebermandat
Beratung ohne Produktagenda
Revisionssicher
lückenlose Revisions- und DSGVO-Konformität

01 · Rechtsrahmen

Die betriebliche Altersversorgung (bAV) ist längst keine freiwillige Nebenleistung mehr, sondern harte Arbeitgeberpflicht.

Zwingender Handlungsbedarf

Aktuelle Gesetzesnovellen machen eine sofortige Prüfung bestehender Versorgungswerke unumgänglich. Arbeitgeber müssen ihre bAV-Prozesse rechtssicher aufstellen und nachweisbar dokumentieren, um Haftungsrisiken abzuwenden.

Gesetzliche Regelungen sind keine Option – sondern Verpflichtung des Arbeitgebers

Gesetze und Anpassungen im Rahmen einer bAV · Stand: Juli 2025
1974
BetrAVG

Gesetz zur Verbesserung der betrieblichen Altersversorgung

regelt Rechte und Pflichten von Arbeitgeber/​Arbeitnehmern und definiert Durchführungswege

ab2001
BBG

Beitrags­bemessungs­grenze

jährliche Informationspflicht bzgl. Anpassung 4 % BBG

↻ jährlich, fortlaufend
2006
AGG

Allgemeines Gleichbehandlungs­gesetz

regelt Schutz vor Diskriminierung und Ungleichbehandlung

2018
BRSG

Betriebsrenten­stärkungs­gesetz

regelt die Förderung der betrieblichen Altersversorgung

2024
NachwG

Nachweisgesetz

regelt wesentliche Arbeitsbedingungen, die dokumentiert werden müssen

2025
BRSG

Betriebsrenten­stärkungs­gesetz-Ausbau

Zweites BR-Stärkungsgesetz – weitet die Förderung aus und öffnet Tarifmodelle

2025
EntgTranspG

Lohntransparenz-Gesetz

jährliche Meldung der Gesamtvergütung (bar + alle Benefits) gem. EU-Richtlinie

Novelle · 2025

Zweites BRSG (2025)

Erweiterte Förderungen und die Öffnung von Tarifmodellen erfordern eine sofortige strategische Anpassung bestehender Versorgungswerke.

IIZweites Betriebsrenten­stärkungsgesetz
Novelle · 2025

Lohntransparenz & bAV: Betriebsrenten werden Teil der prüfbaren Gesamtvergütung (2025)

Entgelttransparenz endet nicht beim laufenden Monatsgehalt. Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie erfasst die gesamte Vergütung – einschließlich variabler Bestandteile, Sachleistungen, Benefits und ausdrücklich auch Betriebsrenten.

Damit müssen Unternehmen künftig nicht nur Gehälter/Entgelte, sondern auch bAV-Zusagen, Arbeitgeberbeiträge, Zuschüsse, Finanzierungsmodelle und Versorgungsniveaus strukturiert erfassen, vergleichbar machen und auf objektive, geschlechtsneutrale Kriterien zurückführen können.

Neben Gehältern/Entgelten

  • bAV-Zusagen
  • Arbeitgeberbeiträge
  • Zuschüsse
  • Finanzierungsmodelle
  • Versorgungsniveaus

Unternehmen müssen

  1. strukturiert erfassen
  2. vergleichbar machen
  3. auf objektive, geschlechtsneutrale Kriterien zurückführen

Ein lückenloses, digitales Betriebsrentenmanagement wird dadurch zur praktischen Grundlage für Auskunfts-, Berichts- und Nachweispflichten.

Wo bAV-Daten fehlen, veraltet sind oder nur dezentral verwaltet werden, entsteht ein Transparenz- und Compliance-Risiko.

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02 · Haltung

Arbeitgeberfokus in der bAV: Beratung ohne Produktagenda

Betriebliche Altersversorgung ist für Arbeitgeber kein „Versicherungsprodukt“, sondern ein strategisches Steuerungsthema: Haftung, Kosten, Prozesse, Governance, Kommunikation und Konzernfähigkeit entscheiden darüber, ob bAV entlastet oder dauerhaft bindet. Genau hier setzt unser Ansatz an.

  • Haftung
  • Kosten
  • Prozesse
  • Governance
  • Kommunikation
  • Konzernfähigkeit

Betriebsrenten­management steht konsequent auf der Arbeitgeberseite:

Nicht im Sinne von „gegen“ Versicherer, sondern im Sinne einer klaren Rollenlogik: Versicherer und Versorgungsträger sind Anbieter im Markt. Wir sind die unabhängige Instanz, die Arbeitgeberinteressen strukturiert, priorisiert und umsetzbar macht.

★ Unser Alleinstellungsmerkmal

Arbeitgebermandat statt Produktlogik

In vielen bAV-Projekten verschwimmen Rollen: Beratung, Vermittlung, Produktpräferenzen und Provisionen erzeugen Zielkonflikte. Unser Ansatz ist anders – und bewusst klar.

Wir vertreten ausschließlich die Interessen des Arbeitgebers:

  1. Governance und Entscheidungssicherheit
  2. Risikominimierung und Haftungsrobustheit
  3. Kostenklarheit über die gesamte Wertschöpfungskette
  4. Prozesse, Digitalisierung und operative Umsetzbarkeit
  5. Konzernfähigkeit und Standardisierung

03 · Plattform

Eine Plattform für alle Zusagearten.

Entlastet HR & Payroll, minimiert Haftungsrisiken und senkt Verwaltungskosten um bis zu 40 %.

bis zu40 %

geringere Verwaltungskosten durch digitale bAV-Prozesse

Ihr Vorteil:

  • End-to-End-Digitalisierung statt Excel & Papier
  • Lückenlose Revisions- und DSGVO-Konformität
  • Self-Service-Portal für aktive und nicht aktive Mitarbeitende

Zusagearten

Versicherungsförmige Zusagen Nichtversicherungs­förmige Zusagen Direktzusagen Treuhandkonten (CTA) und weitere
Eine Plattform BetriebsRenten
Management
  • End-to-End digital
  • revisions- und DSGVO-konform
  • konzernweit

Entlastet und erreicht

HR & Payroll Aktive Mitarbeitende (Self-Service) Nicht aktive Mitarbeitende (Self-Service)
Statt Excel und Papier: alle Zusagen, alle Beteiligten, ein Datenstand.

04 · Selbsteinschätzung

Wir schaffen Überblick!

Kreuzen Sie an, was in Ihrem Unternehmen bereits zutrifft. Ihre Angaben verlassen diese Seite nicht.

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Zu Ihrer Sicherheit (Haftung)
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Jeder offene Punkt ist ein Prüfthema. Der bAV-Schnellcheck liefert in 3 Minuten eine erste Einschätzung – ohne Registrierung.

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05 · Vorgehen

Allgemeiner Ablauf

  1. Abstimmung

    Abstimmung mit den zuständigen Kollegen im Unternehmen.

  2. Datenerfassung

    Datenerfassung über Portal.

  3. Arbeitsrechtliche Vereinbarungen

    Arbeitsrechtliche Vereinbarungen prüfen und anpassen (VO, BV und ggf. Tarifvertrag).

  4. BU-Versorgungen

    BU-Versorgungen prüfen und ggf. separat absichern.

  5. Produktgeber

    Produktgeber prüfen und nach den Kriterien des AGs festlegen.

  6. Mitarbeiterberatung

    AN-Beratung organisieren (online oder persönliche Beratung).

VO = Versorgungsordnung · BV = Betriebsvereinbarung · BU = Berufsunfähigkeit · AG = Arbeitgeber · AN = Arbeitnehmer

06 · Ausgangslage

Gerade in Zeiten des demografischen Wandels ist die betriebliche Altersvorsorge immens wichtig – als Bestandteil moderner Vergütungsmodelle, um Fachkräfte zu binden bzw. zu gewinnen.

Doch oft weiß die eine Hand nicht, was die andere tut:

Geschäftsleitung, Human Resources, Payroll und Controlling bearbeiten zwar dasselbe Thema, aber oftmals isoliert voneinander.

Die Folgen daraus:

Folge 01

Mangelnde Transparenz

Vertragsbedingungen und Inhalte sind nicht allen Beteiligten bekannt.

Folge 02

Uneinheitliche Ablage

Verträge sind nicht systematisch oder einheitlich archiviert und verwaltet.

Folge 03

Hohe Fehleranfälligkeit

Die Entgeltabrechnung ist steuerlich oder sozialversicherungsrechtlich oft nicht korrekt.

Folge 04

Geringer Digitalisierungsgrad

Verwaltungs- und Steuerungsprozesse sind nicht optimiert, so werden z. B. Post-Merger-Prozesse meist manuell abgewickelt.

Folge 05

Wenig Rechtssicherheit

Unsystematisch gewachsene Bestände und Herangehensweisen führen zu Bewertungsfehlern, Haftungsrisiken und erschweren die Einhaltung der DSGVO.

Folge 06

Fehlendes Steuerungsinstrument

Unterschiedliche oder fehlende Versorgungsordnungen, Betriebsvereinbarungen, Tarifverträge etc. erschweren die Verwaltung der Betriebsrenten im Unternehmen.

Unsere Leistungen – Ihre Lösungen Optimieren Sie das Management Ihrer betrieblichen Altersvorsorge weiterlesen →
Hans-Georg Stamer, BetriebsRentenManagement

Über mich

Hans-Georg Stamer

Ich bin unabhängiger Berater und vertrete die Unternehmenssicht bei der Sanierung, Optimierung und Digitalisierung der Betriebsrentenversicherung.

Seit über 30 Jahren habe ich Erfahrung in EU-Ausschreibungen zu öffentlich-rechtlichen Versorgungen – von Beamtenversorgungen über VBL, ZVK bis KZVK und anderen.

Weil Erfahrung zählt.
Mehr über mich

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Dann sollten wir unbedingt ins Gespräch kommen!

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